Gesundheitsuntersuchung ab 35

Allen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten steht einmalig ab dem 18. Lebensjahr, sowie alle drei Jahre ab dem 35. Lebensjahr als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne einer Gesundheitsprävention (Früherkennung von chronischen Erkrankungen) eine Vorsorgeuntersuchung zu. Der Umfang umfasst:

18-34 Jahre

Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Kasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung.

Ab 35 Jahren

Ab 35 Jahren zahlt die Kasse regelmäßig alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung. 

Männer ab 65 Jahren 

Ab dem 65. Lebensjahr kann bei Männern einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung einer Erweiterung der Bauchschlagader (Bauchaortenaneurysma) durchgeführt werden. Diese Vorsorgeuntersuchung gibt es leider nicht für Frauen.

 

Umfang der Gesundheitsuntersuchung (GU):

  • Anamnese (z. B. Fragen nach Beschwerden), insbesondere die Erfassung des Risikoprofils (z.B.  Rauchen, Übergewicht, familiäre [Krebs-]Risiken), Überprüfung des Impfstatus)
  • Körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks
  • Laboruntersuchung
  • aus dem Blut: Lipidprofil (z. B. Cholesterin), Glukose (Laboruntersuchung nur bei entsprechendem Risikoprofil)
  • aus dem Urin: Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen
  • Beratung über die Untersuchungsergebnisse und – sofern medizinisch angezeigt – ggf. Ausstellen einer Präventionsempfehlung (z. B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung). Das Hautkrebs-Screening kann ggf. in Verbindung mit dem „Check-up“ durchgeführt werden.

Leider werden viele sinnvolle Leistungen im Rahmen einer Gesundheitsprävention durch die Gesundheitsuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, die GU durch Selbstzahlerleistungen zu ergänzen, welche nach der Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte direkt abgerechnet werden.

Sinnvolle Ergänzungen der Labordiagnostik werden dabei direkt mit dem Labor abgerechnet. Untersuchungen, die im IHZ erbracht werden, werden von uns nach der GOÄ abgerechnet.